AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

QHSE cert GmbH
Iland Straße 37a
45711 Datteln
 

1.                     Geltungsbereich

  • Diese AGB gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen dem Auftraggeber und QHSE cert GmbH über Leistungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Beurteilung von Management-Systemen und Prozessen und/oder einer Zertifizierung durch die QHSE cert GmbH.
  • Diese AGB gelten für die anwendbaren Zertifizierungsbedingungen des Umweltauditgesetz, der IAF bzw. DAkkS-Richtlinien, des EDL-G oder den Regelugen der zuständigen Behörden zur EfB-V einschließlich der auf den Vertragsabschluss gerichteten Erklärungen insbesondere unter Beachtung der Vorgabe der Aufsichtsbehörde für Umweltgutachter  sowie der Leitlinien des Umweltgutachterausschusses als auch der höchstrichterlichen Rechtsprechung und Entscheidungen der Clearingstelle oder Verwaltungsgerichten.
  • Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Von diesen AGB abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht anerkannt und diesen wird nachstehend ausdrücklich widersprochen.
Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann gültig, wenn die QHSE cert GmbH diesen ausdrücklich und schriftlich zustimmt.



2.                     Begriffsbestimmungen
Im Folgenden sind Begriffe und Bezeichnungen für die AGB definiert:

  • Akkeditierungsstelle  sind alle Stellen, Systemgeber und Zulassungsstellen zu verstehen, die die QHSE cert GmbH zur Durchführungen von Zertifizierungen Gutachten und Validierungen aufgrund Normen, Regularien oder Verträgen zur Zertifizierung von Organisationen zugelassen bzw. akkreditiert haben
     
  • Arbeitsergebnis (Nutzungsobjekt) sind Zertifikate, QHSE-Auditberichte, Validierungen und andere von der QHSE cert GmbH erbrachte Leistungen welche schriftlich, (elektronisch oder in Papierform) mündlich (fernmündlich oder persönlich) für einen Auftraggeber erbracht sind
     
  • Assessment sind alle Auditarten der jeweiligen  ISO Standards bzw.DIN Nomen oder in anderen Regelwerken  beschrieben, wie zum Beispiel Erstzertifizierungsaudits, Überwachungsaudits, Rezertifizierungsaudits, Nachaudits, Audits ausbesonderem Anlass, Wiederholungsaudits, Witnessaudits, Parallelaudits  als auch Gutachten, Validierung nach EMAS
     
  • Auftraggeber im Sinn dieser AGB ist, wer gegenüber der QHSE cert GmbH eine Bestellung oder sonstige auf den Vertragsabschluss gerichtete Erklärung abgibt und/oder mit der QHSE cert GmbH einen Vertrag abschließt. Auftraggeber bezeichnet jede juristische Person, die sich für eine Zertifizierung bewirbt, oder ein bzw. mehrere Zertifikate der QHSE cert GmbH hält. Dabei können in einem Zertifizierungsverfahren auch mehrere juristische Personen gemeinsam eine Zertifizierung anstreben bzw. halten. Für diese gelten die beschriebenen Allgemeinen Zertifizierungsbedingungen jeweils einzeln, während die spezifischen Bedingungen das gesamte Zertifizierungsverfahren spezifizieren.
     
  • Second Party Audit definiert ein Audit, bei dem Dritte (z.B. Lieferanten) anhand von Vorgaben des Auftraggebers auditiert werden oder bei dem der Auftraggeber anhand von Vorgaben Dritter, (.z.B. Auftraggebern) auditiert wird.
     
  • Spezifische Bedingungen bezeichnen die Vertragsbedingungen, welche die Zertifizierungsbedingungen  dieser AGB konkretisieren. Sie bestehen aus einem Angebot, einem oder mehreren Technischen Vertragsanhängen bezüglich des (der) gewählten Standard(s) sowie ggf. aktualisierten Aufwandskalkulationen.
     
  • Vertrauliche Informationen sind alle technischen, finanziellen, rechtlichen, steuerlichen Informationen, Informationen über Designs, Erfindungen, Marketing oder sonstige Informationen einschließlich Daten, Aufzeichnungen und Know-how, welche ein Auftraggeber direkt oder indirekt im Zusammenhang mit dem Vertrag der QHSE cert GmbH zugänglich macht oder QHSE cert GmbH auf sonstige Weise zur Kenntnis gelangen.
     
  • Vor-Assessment bezeichnet ein Vor-Audit, bei dem der Auftraggeber anhand eigener Vorgaben gegen gewünschte Kriterien  eines zuvor definierten Regelwerkes geprüft wird.
     
  • Zertifikat definiert in diesen AGB die von der  QHSE cert GmbH ausgestellten Zertifikate.
     
  • Zertifizierung Validierung oder Begutachtung umfasst alle Prüftätigkeiten, deren Ergebnis in einer formalen Bestätigung zur Einhaltung vorgegebener Anforderungen steht. Dies umfasst Zertifizierungen von Managementsystemen oder Verordnungskonformitäten als auch die Validierung von Umwelterklärungen.
     
  • Zertifizierungsanforderung umfassen alle Gesetze, Normen, Richtlinien, Verordnungen, Regularien, Regelwerke und sonstige Vorgaben des Gesetzgebers oder der Akkeditierungsstelle  anhand derer die QHSE cert GmbH den Auftraggeber auditiert, zertifiziert, begutachtet oder validiert.


     

3.                     Vertragsgegenstand
Die von der QHSE cert GmbH herausgegebenen Werbeunterlagen einschließlich der Informationen auf der website www.qhse-group.de / com  einschließlich der subdomains, stellen selbst noch kein Angebot für einen Vertragsabschluss dar. Ein Vertrag zwischen dem Auftraggebern und der QHSE cert GmbH kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber ein in Textform abgefasstes Angebot der QHSE cert GmbH ohne Vorbehalte und Änderungen annimmt. Diese AGB werden dem Auftraggeber mit dem Angebot zur Verfügung gestellt und sind mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggebern Vertragsbestandteil. Mit der Abgabe ihres Angebotes erklärt sich die QHSE cert GmbH einverstanden, eine Beurteilung des darin genannten Prüfgegenstands mit dem Ziel der Ausstellung von einem oder mehreren Zertifikaten auf Grundlage eines oder mehrerer Standards durchzuführen. Das schließt das Recht ein, die damit verbundenen Zertifizierungszeichen nach den in diesen AGB genannten Bestimmungen zu verwenden.

Der Vertrag zwischen der QHSE cert GmbH und einem Auftraggeber besteht aus den AGB in ihrer jeweils aktuellen Fassung einschließlich der für den Prüfgegenstand geltenden spezifischen Regelungen.. Der genaue Geltungsbereich dieses Vertrages bezüglich der Wahl des bzw. der Standards, der einbezogenen Standorte und ggf. unterschiedlichen juristischen Personen sowie der Tätigkeiten des Auftraggebers ist in den jeweiligen Vertragsanhängen aufgeführt. Die Angebote der QHSE cert GmbH sind gerechnet ab Angebotsdatum für 3 Monate gültig. Besondere Zusicherungen seitens der QHSE cert GmbH, z.B. Auftragserweiterungen Auftragsergänzungen sowie Änderungen, welche die Vergütung betreffen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform



4                      Vergütung und Zahlungsverzug
Die QHSE cert GmbH erbringt ihre Leistungen auf Basis der im Angebot genannten Vergütung/Stunden- oder Tagesssätze. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Angaben zur Vergütung zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und zzgl. Nebenkosten und Auslagen. Stellt sich während der Vertragsdurchführung heraus, dass über den ursprünglichen Vertragsgegenstand hinaus besondere, zusätzliche Leistungen seitens der QHSE cert GmbH notwendig werden, so informiert die QHSE cert GmbH den Auftraggebern hierüber unverzüglich. Zusätzliche Leistungen werden nur gegen gesonderte Vergütung erbracht. Die QHSE cert GmbH führt hierüber einen Leistungsnachweis. Sollten sich die Parteien auf keinen Stunden- oder Tagessatz einigen, so erfolgt die Abrechnung auf Basis des dem Auftrag zugrundeliegenden Stunden- / Tagessatzes.
Zahlungen sind bargeldlos auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu leisten. Die Forderungen der QHSE cert GmbH sind innerhalb der in der Rechnung vereinbarten Frist zu zahlen. Ist in der Rechnung kein abweichender Termin angegeben, so sind die Forderungen der QHSE cert GmbH stets innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang zu zahlen. Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang gerät der Auftraggeber automatisch in Zahlungsverzug und es werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe fällig. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.Die QHSE cert GmbH hat das Recht, bei umfangreichen Leistungspaketen oder Leistungszeiträumen angemessene Haltepunkte gemessen am Fortschritt ihrer Leistungserbringung zu definieren und kann eine Teil-Vergütung vereinbaren. Die QHSE cert GmbH behält sich als Haltepunkt vor abschießende Dokumentationen wie z.B. Zertifikate oder Teilnahmebescheinigungen von erteilten Seminaren, nach Zahlungseingang der betreffenden Vergütung  dem Auftraggeber auszuhändigen. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nicht angenommen.
Die QHSE cert GmbH behält es sich vor, wenn der Auftraggeber ohne rechtfertigenden Grund die Zahlungsbedingungen nicht einhält oder nach Vertragsabschluss eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Auftraggebern bekannt wird, weitere Leistungen nur auszuführen, wenn der Auftraggeber zuvor eine entsprechende Vorauszahlung oder eine Sicherheitsleistung durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft erbracht hat.



5                      Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebern
Ein Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Darüber hinaus steht dem Auftraggebern das Recht zur Aufrechnung und zum Zurückbehalt nur dann zu, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder von der QHSE cert GmbH anerkannt wurde oder unbestritten ist.



6                      Schweigepflicht und Datenschutz
Die QHSE cert GmbH verwendet alle ihr vom Auftraggebern im Rahmen eines Auftrags übergebenen Unterlagen und mitgeteilten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse ausschließlich für Zwecke der Vertragsdurchführung und behält hierüber gegenüber Dritten Stillschweigen. Dritte in diesem Sinne sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses Beteiligte.  Ebenso bleibt die Weitergabe von Unterlagen und Informationen aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder im Rahmen der eigenen Rechtewahrnehmung an Behörden, Gerichte, Zulassungsbehörden etc. hiervon unberührt. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung eines Vertragsverhältnisses hinaus. Die QHSE cert GmbH erhebt, verwendet und speichert personenbezogene Daten auf Basis der geltenden Datenschutzgesetze und nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung und -abwicklung notwendig ist. Dokumente jedweder Leistung der QHSE cert GmbH werden für die Auftraggeber bei der QHSE cert GmbH für 2 Jahre archiviert, sofern anwendbare gesetzliche Regelungen anderweitige Aufbewahrungsfristen fordern.



7                      Mitwirkungspflichten des Auftraggebern
Ein Auftraggeber unterstützt die QHSE cert GmbH bei der Erfüllung der von ihr vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Verfügung aller relevanten Unterlagen vor Bearbeitungsbeginn in vollständiger und geordneter Weise,  sowie das rechtzeitige zur Verfügung stellen von relevanten Informationen. Die QHSE cert GmbH wird während erforderlicher Ortsbegehungen unterstützt und Verantwortliche oder Benannte des Auftraggebers  stehen im vorgesehen Zeitraum insbesondere zur Leistungsdurchführung zur Verfügung. Der Zugang zu allen relevanten Bereichen vor Ort und ggfs. bei Dritten wird sichergestellt. Der Auftraggeber hat die QHSE cert GmbH unaufgefordert und rechtzeitig von allen Sachverhalten zu unterrichten, die zur sachgemäßen Auftragserfüllung relevant sein können. Mitwirkungshandlungen nimmt der Auftraggeber auf eigene Kosten vor. Die QHSE cert GmbH wird vom Auftraggebern ermächtigt, bei Beteiligten, Behörden und dritten Personen die für die Vertragsdurchführung notwendigen Auskünfte einzuholen und Erhebungen durchzuführen. Sofern dies im Einzelfall erforderlich ist, ist vom Auftraggeber eine schriftliche Vollmacht zugunsten der QHSE cert GmbH auszustellen.
Bei Zertifizierungsbeauftragungen ist ein Auftraggeber verpflichtet, die QHSE cert GmbH über jedwede Angelegenheit zu informieren, die die Fähigkeit des Systems beeinträchtigen könnte, weiterhin die Anforderungen der jeweiligen zur Zertifizierung genutzten Norm zu erfüllen (z.B. Änderungen bezüglich Rechts- oder Organisationsform, wesentliche Veränderungen des Managementsystems und der Prozesse, Änderungen des vom zertifizierten Managementsystems erfassten Geltungsbereiches, etc.)  Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Zertifizierungsanforderungen zu erfüllen und QHSE cert GmbH unverzüglich und jederzeit alle Änderungen, die Einfluss auf die Erfüllung der Voraussetzungen der Zertifikatserteilung oder Zertifikatsaufrechterhaltung haben können, mitzuteilen. Ein Auftraggeber ist verpflichtet, jeden Verweis auf eine Systemzertifizierung zu unterlassen, der auch nur stillschweigend andeuten könnte, dass die Zertifizierungsstelle ein Produkt (einschließlich einer Dienstleistung) oder einen Prozess zertifiziert hat. Die Nichtbeachtung  dieser genannten Pflichten kann dazu führen, dass die Leistung der QHSE cert GmbH unmöglich wird und ein Audit und/oder das Zertifizierungsverfahren abgebrochen werden muss. Bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen die genannten Pflichten ist QHSE cert GmbH zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags sowie zum Entzug des Zertifikats berechtigt. Weitere Schadensersatz- und sonstige Ansprüche bleiben unberührt.



8                      Arbeitsergebnisse und Abgabetermine
Eine  Berichterstellung und Übergabe digitaler Daten/Arbeitsergebnisse oder in Papierform durch die QHSE cert GmbH erfolgt entsprechend der im Angebot genannten Bestimmungen. Fremdsprachige Ausfertigungen von Arbeitsergebnissen werden nur nach vorheriger Vereinbarung erstellt. Definierte Abgabetermine für Arbeitsergebnisse und sonstige Termine sind für die QHSE cert GmbH nur nach vorheriger Vereinbarung verbindlich.



9                      Nutzungsrecht an Arbeitsergebnissen
Erst mit vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält ein Auftraggeber an den von der QHSE erbrachten Arbeitsergebnissen das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht, die Arbeitsergebnisse für die eigene Verwendung und interne Zwecke einzusetzen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten sowie mit anderen Materialien zu verbinden.
Wird einem Auftraggeber explizit ein Zertifikat erteilt oder werden einem Auftraggeber audit- bzw.prüfbezogene Dokumente zur Verfügung gestellt, (z.B. Auditberichte) erhält der Auftraggeber das Recht, diese  Arbeitsergebnisse gemäß den nachstehenden Bestimmungen zu nutzen. Die QHSE cert GmbH bleibt Eigentümer des Arbeitsergebnisses und insoweit bestehender Marken- und Urheberrechte und behält das Recht, Arbeitsergebnisse zu archivieren.  Insofern ein Auftragsumfang ein Multisiteverfahren betrifft, erhält die Auftraggeber-Zentrale das Recht, das eingeräumte Nutzungsrecht an deren Standorte, die im Geltungsbereich der Organisation einbezogen sind, unterzulizenzieren, wenn der betreffende Standort verbindlich erklärt hat  diese AGB einzuhalten. Der Standort erhält kein Recht, das Nutzungsrecht weiter zu lizenzieren. Ein Auftraggeber hat einem Standort unverzüglich das Nutzungsrecht zu entziehen, wenn ein Standort Gründe gegen diese AGB verwirklicht.
Arbeitsergebnisse dürfen  nicht in einer Form angewendet werden, die dem Image der QHSE cert GmbH schädigen könnte oder als irreführend angesehen werden kann. Der Auftraggeber wird Arbeitsergebnisse  nur im Einklang mit geltenden Gesetzen einsetzen. Ein Arbeitsergebnis darf nur in der Form verwendet werden, wie es erteilt und übergeben wurde. Jedwede Veränderungen am Inhalt, im Layout, in der Farbe oder im Text sind unzulässig. Ein Auftraggeber ist nicht berechtigt, lediglich Ausschnitte eins Arbeitsergebnisses zu verwenden, d.h. ein Arbeitsergebnis darf nur jeweils als Ganzes verwendet werden.
Bei Arbeitsergebnissen in elektronischer Form ist ein Auftraggeber berechtigt, das Arbeitsergebnis insofern zu skalieren, dass der enthaltene Text mit Nutzung gängiger und verbreiteterer Software vollständig lesbar bleibt und die Proportionen von Text und Zeichen nicht verändert werden. Ein Auftraggeber hat den Bezug des Arbeitsergebnisses auf den Prüfgegenstand sicher darzustellen, dass durchschnittlich verständige Verbraucher die Kennzeichnung der geprüften, beurteilten, validierten und/oder zertifizierten Tätigkeiten, Prozesse, Systeme oder Qualifikationen versteht. Ein Arbeitsergebnis darf nur im Zusammenhang mit den Tätigkeiten, Prozessen, Systemen oder Qualifikationen verwendet werden, für die das Arbeitsergebnis erteilt wurde und mit den zugrundeliegenden Regelwerken im Einklang steht. Ein Auftraggeber darf ein Arbeitsergebnis nicht zur Bewerbung eines Produkts verwenden oder eine Produktprüfung darstellen.  Die QHSE cert GmbH haftet nicht für eine unzulässige Verwendung des Arbeitsergebnisses Arbeitsergebnisse,  insbesondere Zertifikate,  dürfen nur während des angegebenen Gültigkeitszeitraums verwendet werden und solange die Zertifizierung nicht ausgesetzt ist. Endet der Gültigkeitszeitraum des Zertifikats bevor eine Rezertifizierung durchgeführt wurde, darf das Zertifikat nicht mehr verwendet werden bevor ein neues Zertifikat erteilt wurde.
Die  QHSE cert GmbH ist jederzeit berechtigt  ein Zertifikat einzuschränken, auszusetzen, abzuerkennen und/oder zu entziehen, wenn Voraussetzungen der Zertifikatserteilung aufgrund nachstehender Bedingungen nicht (mehr) erfüllt sind:
 

  • im Zertifizierungsverfahren unvollständige oder unwahre Angaben gemacht wurden;
  • ein Auftraggeber den im Zusammenhang mit der Zertifizierung aufgegebenen Pflichten nicht nachkommt, z.B. der Informationspflicht über
  • Änderungen oder die Leistungspflichten aus dem Vertrag mit QHSE cert GmbH, insbesondere Zahlungspflichten, nicht erfüllt;
  • der Vertrag mit QHSE cert GmbH über die Zertifizierung endet;
  • ein Arbeitsergebnis entgegen dieser AGB oder andere gesetzliche Regelungen verwendet wird;
  • ein erforderliches Überwachungsaudit oder ein sonstiges von QHSE cert GmbH angeordnetes Audit nicht fristgerecht oder nicht vollständig durchgeführt ist/wird
  • ein Überwachungsaudit ergibt, dass die Vorgaben der Zertifikatserteilung nicht mehr vorliegen/eingehalten ist/werden
  • sonstige Gründe für einen Zertifikatsentzug gemäß dieser AGB oder dem Vertrag vorliegen.




10                    Entzug oder Gültigkeitsablauf von Arbeitsergebnissen
Die  QHSE cert GmbH ist bei Entzug eines Zertifikats bzw. Gegebenheit von Gründen die einen Entzug rechtfertigen (es gilt Nr. 9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB). berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Nach Entzug des Zertifikats oder Ablauf einer Zertifikatsgültigkeit hat ein Auftraggeber jedwede Nutzung des vertraglich bestimmten Arbeitsergebnisses einzustellen, insbesondere jegliche Werbung zu unterlassen, die sich auf das Arbeitsergebnis  oder die zugrunde liegende Dienstleistung der QHSE cert GmbH bezieht und hat sämtliche von QHSE cert GmbH angeforderten Zertifizierungsdokumente im Original zurückzugeben.
Duplikate und elektronisch vervielfältigte Zertifikate oder Abbildungen in Unterlagen als auch Webseiten des Auftraggebers sowie ggf. seiner Niederlassungen sind aus ihrer Anwendung zu entfernen. Die Entfernung aus dem öffentlichen Raum ist gleichzeitig mit Rückgabe der Originale der QHSE cert GmbH bekannt zu geben. Die QHSE cert GmbH haftet nicht für Schäden, die einem Auftraggeber aus einem berechtigen Entzug eines Zertifikats oder einer selbst verschuldeten Gültigkeitsüberschreitung einer Zertifizierung entstehen.



11                    Rechte des Auftraggebern bei Mängeln der Leistungen
Treten bei Leistungen der QHSE cert GmbH, Mängel oder Pflichtverletzungen seitens der QHSE cert GmbH auf, so ist ein Auftraggeber, soweit dies möglich ist, verpflichtet, der QHSE cert GmbH unter Gewährung einer angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, die bisher erbrachte Leistung nachzubessern bzw. eine Pflichtverletzung zu beheben. Wird nicht innerhalb angemessener Zeit nachgebessert oder schlägt die Nachbesserung zweimalig fehl oder ist einem Auftraggeber aus sonstigen Gründen die Nachbesserung nicht zumutbar, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Schadensersatz kann der Auftraggeber nach den gesetzlichen Voraussetzungen und unter Berücksichtigung  Nr. 12 dieser AGB verlangen.

Ist eine Werkleistung  der Vertragsgegenstand der QHSE cert GmbH und einem Auftraggeber, so ist die gesetzliche Haftung der QHSE cert GmbH wegen Mängel der Leistung (Gewährleistung) grundsätzlich zunächst auf die Nacherfüllung beschränkt; d. h., die QHSE cert GmbH kann einen gerechtfertigten Mangel nach ihrer Wahl beseitigen oder eine neue Werkleistung herstellen. Ein Auftraggeber hat der QHSE cert GmbH umgehend und ausreichend Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Bei einem Verstoß hiergegen ist die QHSE cert GmbH von der Haftung für die insoweit daraus entstehenden Folgen befreit. Der Auftraggeber darf den Mangel selbst oder durch Dritte nur dann beseitigen lassen und Ersatz für die erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn dies dringend notwendig ist, beispielsweise um drohende unverhältnismäßig große Schäden abzuwehren. Für den Fall, dass die Nacherfüllung trotz angemessener Fristsetzung nicht rechtzeitig erfolgt oder dass die Nacherfüllung als fehlgeschlagen anzusehen oder eine Fristsetzung zur Nacherfüllung aus anderen Gründen von Gesetzes wegen entbehrlich ist, ist ein Auftraggeber berechtigt, seine Gegenleistung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatz kann ein Auftraggeber nach den gesetzlichen Voraussetzungen und unter Berücksichtigung  Nr. 12 dieser AGB verlangen.

 

12                    Allgemeine Haftungsbeschränkung
Soweit ein Vertrag einschließlich dieser AGB keine anderweitigen Bestimmungen enthält, haftet die QHSE cert GmbH grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für Personenschäden, die Haftung aufgrund ausdrücklich gegebener Garantien und die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind die grundlegenden, elementaren Pflichten aus dem Vertragsverhältnis, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Soweit die QHSEcert GmbH nur fahrlässig gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden bis maximal 100.000 € beschränkt.
Haftungsbeschränkungen gelten auch unmittelbar zugunsten der Organe sowie der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen (z. B. Subunternehmer) der QHSE cert GmbH.
Ein Auftraggeber hat die QHSE cert GmbH schriftlich darauf hinzuweisen, wenn ein beauftragtes Gutachten auch für dritte Personen bestimmt ist und/oder zur Erlangung von Leistungen Dritter verwendet werden soll. Unterbleibt dieser Hinweis, so darf die QHSE cert GmbH davon ausgehen, dass keine Dritten in den Schutzbereich eines Vertrages einbezogen werden.



13                    Verjährung von Ansprüchen
Bei Ansprüchen eines Auftraggebers aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag gelten nachstehende Verjährungsfristen:

  • Bei der Erbringung von Werkleistungen durch die QHSE cert GmbH beträgt die Verjährungsfrist für Mängel 1 Jahr ab dem Zeitpunkt der Abnahme der Leistung.
  • Bei der Erbringung von Dienstleistungen durch die QHSE cert GmbH beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen gehabt hat oder haben musste.

Die gesetzlichen Höchstfristen für eine Verjährung nach § 199 Abs. 2-5 BGB bleiben unberührt, ebenso die Verjährungsfristen nach § 197 BGB.



14                    Vertragsdauer und Kündigung
Ein Vertrag tritt mit erstmaliger Erteilung eines schriftlichen Auftrags und Einreichung der ausgefüllten Vertrags-Anhänge durch einen Auftraggeber in Kraft. Die Laufzeit ist an die Gültigkeit der erteilten Zertifikate gebunden, sie verlängert sich automatisch bei einer Neuerteilung von Zertifikaten.
Eine Kündigung durch einen Auftraggeber kann, soweit nicht anders vereinbart, mit einer Frist von mindestens sechs Monaten zur nächsten planmäßigen Prüfung gegenüber der QHSE cert GmbH schriftlich ohne Angabe von Gründen erklärt werden. Bei einer späteren Kündigung werden von der QHSE cert GmbH bereits anteilig erbrachte Leistungen gemäß den Spezifischen Bedingungen in Rechnung gestellt. Ein Auftraggeber ist berechtigt den Zertifizierungsvertrag innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Bekanntwerden eines gestiegenen Aufwands zu kündigen, wenn eine außerplanmäßige Prüfung entsprechend angekündigt oder durchgeführt wurde oder durch Veränderungen beim Auftraggeber entsprechend der Auditaufwand um mehr als 20% steigt oder durch eine Erhöhung des Tagessatzes entsprechend Nr 4 der AGB der Gesamtaufwand um mehr als 10 % steigt.

Beide Parteien können das bestehende Vertragsverhältnis jederzeit aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Vorgaben kündigen. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Schuldet die QHSE cert GmbH Dienstleistungen, so ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Wichtige Gründe, die den Auftraggeber zur Kündigung berechtigen, sind – vorbehaltlich einer Einzelfallprüfung – insbesondere ein Verstoß gegen die Pflichten zur objektiven, unabhängigen und unparteiischen Leistungserbringung. Wichtige Gründe, welche die QHSE cert GmbH zur Kündigung berechtigen, sind – vorbehaltlich einer Einzelfallprüfung – insbesondere die Verweigerung des Auftraggebern von vertragswesentlichen und -notwendigen Mitwirkungshandlungen (z.B.  die zeitgerechte Zurverfügungstellung notwendiger Unterlagen zur Durchführung einer Zertifizierung  oder Erstellung  Gutachtens). Weitere wichtige Gründe sind insbesondere ein Zahlungsverzug des Auftraggebers mit einem nicht unerheblichen Teil der Vergütung in mindestens 25% des Rechnungsbetrages oder der unmittelbar drohende Vermögensverfall eines Auftraggebers.
Wird der Vertrag aus wichtigem Grunde gekündigt, den die QHSE cert GmbH zu vertreten hat, so steht ihr eine Vergütung für die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachte Teilleistung nur insoweit zu, als diese für den Auftraggeber objektiv verwendbar ist. In allen anderen Fällen behält die QHSE cert GmbH, unter Abzug der ersparten Aufwendungen,. den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Sofern ein Auftraggeber im Einzelfall keinen höheren Anteil der ersparten Aufwendungen oder keinen höheren Erwerb durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft der QHSE cert GmbH bzw. das böswillige Unterlassen eines solchen Erwerbs nachweist, werden die ersparten Aufwendungen mit 20 % der Vergütung für die von der QHSE cert GmbH noch nicht erbrachten Leistungen bemessen



15                    Rückgabe von Unterlagen
Die QHSE cert GmbH hat die ihr von einem Auftraggeber überlassenen Unterlagen dann vollständig herauszugeben, wenn ihre vertragsgemäßen Leistungen vollständig erfüllt sind und sämtliche ihrer Ansprüche durch den Auftraggebern erfüllt worden sind. Sofern nicht längere gesetzliche Aufbewahrungsvorschriften bestehen (EMAS - 5 Jahre), endet die Aufbewahrung von Auftraggebernunterlagen automatisch 2 Jahre nach Beendigung des Vertrages.



16.                   Weitere Bestimmungen
Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg ist durch die QHSE cert GmbH nicht geschuldet. Mit Erstellung der jeweiligen Prüf- bzw. Auditberichte gelten die vertraglichen Leistungen der QHSE cert GmbH als erbracht und abgeschlossen  Rechterhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss eines Auftraggebers gegenüber QHSE cert GmbH abgegeben werden (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeigen, Erklärungen von Rücktritt oder Minderung) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden vor oder nach Vertragsschluss bestehen nicht bzw. sind unwirksam. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nur unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.  Die im Rahmen eines Beratungsvertrags abgegebene Beratungsleistungen, Hinweise, Vorschläge oder Stellungnahmen gelten stets als Vorschläge und beinhalten keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Kommunikationssprache zwischen den Parteien ist deutsch. Soweit die Kommunikation jedoch auf die bloße Weiterleitung oder inhaltliche Wiedergabe von fremdsprachigen Dokumenten oder Sachverhalten zum Gegenstand hat, ist auch die englische Sprache zulässig.
Ein Auftraggeber verpflichtet sich, eine Kontaktperson zu benennen, die gegenüber den Mitarbeitern der QHSE cert GmbH ermächtigt ist, Erklärungen mit Wirkung für und gegen den Auftraggeber und dessen Tochterunternehmen anzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrags als Zwischenentscheidung notwendig sind. Ergeben sich bei der Wahrnehmung der Aufgaben mit der Kontaktperson Fragen oder Probleme, die mit den zuständigen Stellen nicht geklärt werden können, ist die QHSE cert GmbH jederzeit berechtigt, die Geschäftsleitung des Auftraggebers unmittelbar zu kontaktieren.

16.1                   Gerichtstand
Sofern ein Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand der Sitz der QHSE cert GmbH. Die QHSE cert GmbH behält es sich dabei vor, auch am Allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen. Für die Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber, insbesondere für die Begründung und die Abwicklung des Vertrages, ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts anwendbar.

16.2                  Preise
Die QHSE cert GmbH hat die im Vertrag vereinbarten Preise auf der Grundlage der Angaben des Auftraggebers über das Unternehmen kalkuliert. Bei Veränderung der Umstände innerhalb des Unternehmens eines Auftraggebers oder bei Veränderung der anwendbaren Normen und Regularien können sich die Art, der Umfang oder der Inhalt der durchzuführenden Audits und ggf. Zertifizierung ändern. In einem solchen Fall erfüllt der abgeschlossene Vertrag nicht mehr seinen Zweck. Die QHSE cert GmbH wird deswegen ein neues Angebot über die Leistungserbringung mit neuen Preisen und ggf. sonstigen Konditionen stellen. Nimmt der Auftraggeber dieses neue Angebot an, gilt der damit geschlossene geänderte Vertrag. Nimmt der Auftraggeber das neue Angebot nicht an, ist die QHSE cert GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und, wenn ein Zertifikat erteilt wurde, dieses nach näherer Maßgabe dieser AGB zu entziehen.

 

 

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