Akten- und Datenträgervernichtung

Die DIN 66399 (Teil 1-3) regelt die Anforderungen und Schutzstufen der Akten- und Datenträgervernichtung.

Anforderungen für Entsorgungsfachbetriebe, welche Sammlung und Vernichtung, damit einhergehend Übergabe und Transport von Datenträgern am Markt anbieten, benötigen eine Begutachtung der Einhaltung der Anforderungen gemäß DIN 66399 Teil 1 und Teil 3. Mit einer Zertifizierung durch einen Umweltgutachter können Entsorgungsunternehmen die Einhaltung der Anforderungen an eine konforme Akten- und Datenträgervernichtung nachweisen.

 

Wir bieten Ihrem Unternehmen:

  • Validierung der Einhaltung der Anforderungen gem. DIN 66399 Teil 1 und Teil 3
  • Kombination mit einer EfbV Zertifizierung

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