Blauer Engel für Papier- und Pappe-Produkte

Blauer Engel für Kunststoffprodukte

Blauer Engel für Papier- und Pappe-Produkte

Die sog.  Vergabekriterien in den einzelnen Produktgruppen aus Papieren und Pappe, zielen insbesondere darauf ab, die Verwendung von Recyclingpapieren zu fördern und technisch nicht notwendige Stoffe bei der Produktion zu vermeiden.
Die Verwendung von Sekundärfasern in Papier- und Pappe-Produkten, welche mit dem Blauen Engel ausgezeichnet sind, leisten einen wesentlichen Beitrag zur Schonung der Ressourcen und zum Energieverbrauch für die Herstellung.

Der Ressourcenverbrauch, der Wasser- und Energieverbrauch, aber auch die Abwasserbelastung werden deutlich reduziert, wenn bei der Herstellung von Papier- und Pappe-Produkten sog. Sekundärfasern (Altpapier) eingesetzt werden
Zusätzlich limitieren die jeweiligen Vergabekriterien die Zugaben von kritischen Fabrikations- und Papierveredlungsstoffen, um die Belastung des Papier- oder Pappeproduktes mit Schadstoffen zu reduzieren.
Außerdem werden dezidierte Anforderungen an die Abwasseremissionen, das Abfallaufkommen und ebenso an den Energieverbrauch bei der Produktion eines PPK Produktes aus Sekundärfasern gestellt.

 

Blauer Engel für Kunststoffprodukte

Um für ein Produkt aus PCR eine Zertifizierung nach den Regelwerk "Blauer Engel" zu erhalten, sind durch einen Umweltgutachter die (Sekundär)-Rohstoff- und Herstellungsbedingungen nach den Vorgaben der DE-UZ 30a zu validieren.
Die Vergabekriterien DE-UZ 30a fordern bei der Herstellung von Produkten aus PCR, dass der Kunststoffrezyklat-Anteil in den Fertigerzeugnissen mindestens 80% beträgt.

 

Beantragung einer Blauen Engel – Zertifizierung

Für die Beantragung einer Zertifizierung "Blauer Engel" sind vom Antragsteller sog. Vergabekriterien einzuhalten. (link zu Vergabekriterien der RAL)
Für die Richtigkeit der Angaben in den Zertifizierungsunterlagen ist erstmalig zur Antragsstellung und danach einmal jährlich zum Zertifikatserhalt, von einem Umweltgutachter zu prüfen, ob die Anforderungen aus den jeweiligen Vergabekriterien eingehalten sind.
Auch müssen dabei die Umweltgutachter eine bestimmte Zulassung haben, um diese Prüfungen für eine Antragstellung durchführen zu dürfen. Nachstehende Vergabekriterien dürfen wir für Ihre Antragstellung prüfen:

 

Eine Begutachtung nach DE-UZ 30a gilt für Fertigerzeugnisse aus Kunststoffrezyklaten.

Hersteller von Hygienepapier – Produkten können mit einer Zertifizierung nach DE-UZ 5 darstellen, dass ihre Produkte umweltfreundlich produziert wurden.

Hersteller von grafischen Papieren und Kartons aus 100 % Altpapier (Officepapiere (Kopier- und Multifunktionspapier), Schreibpapiere sowie Druck- und Pressepapiere) können mit einer Zertifizierung nach DE-UZ 14a darstellen, dass ihre Produkte umweltfreundlich produziert wurden.

Hersteller von Recyclingpapier des Büro- und Schulbedarfs aus 100 % Altpapier können mit einer Zertifizierung nach DE-UZ 14b darstellen, dass ihre Produkte umweltfreundlich produziert wurden.

Hersteller von Tapeten und Raufaser aus 100 % Altpapier können mit einer Zertifizierung nach DE-UZ 35 darstellen, dass ihre Produkte umweltfreundlich produziert wurden.

Hersteller von ungebleichten Koch- und Heißfilterpapieren mit Sekundärfasern können mit einer Zertifizierung nach DE-UZ 65 darstellen, dass ihre Produkte umweltfreundlich produziert wurden.

Hersteller von Druckpapier aus Sekundärfaser  können mit einer Zertifizierung nach DE-UZ 72 darstellen, dass ihre Produkte umweltfreundlich produziert wurden.

Hersteller von Hygieneprodukten mit Sekundärfasern  können mit einer Zertifizierung nach DE-UZ 208 darstellen, dass ihre Produkte umweltfreundlich produziert wurden..

Hersteller von Papieren aus 100% Altpapier für Papiertragebehältnisse, Wellpappentragekartons, Baupapiere und -pappen, können mit einer Zertifizierung nach DE-UZ 217a darstellen, dass ihre Produkte umweltfreundlich produziert wurden.

Hersteller von Papieren aus 100% Altpapier für Papiertragebehältnisse, Wellpappentragekartons, Baupapiere und -pappen, können mit einer Zertifizierung nach DE-UZ 217a darstellen, dass ihre Produkte umweltfreundlich produziert wurden.

Hersteller von Thermopapieren mit Sekundärfasern können mit einer Zertifizierung nach DE-UZ 223 darstellen, dass ihre Produkte umweltfreundlich produziert wurden.

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